Steuertipps für Marketing-Freelancer


Macbook mit Kaffeetasse auf einem Hocker

Steuern sind für viele Freelancer – insbesondere frischgebackene – oft ein schwieriges Thema. Aufgaben, die in eurer Festanstellung noch der Arbeitgeber übernommen hat, fallen nun in die eigene Verantwortung. Egal ob Rechnungen schreiben, Umsatzsteuern abführen oder Betriebskosten korrekt berechnen – ein paar einfache Hinweise können bei Problemen Abhilfe schaffen.

Rechnungen korrekt schreiben

Um bei der Steuererklärung keine Probleme zu bekommen, ist es wichtig, Rechnungen ordnungsgemäß aufzusetzen. Folgende Pflichtangaben sollten berücksichtigt werden:

  • Name und Adresse von Absender und Empfänger
  • Das Rechnungsdatum
  • Eine eindeutige Rechnungsnummer, idealerweise automatisch generiert, mithilfe von Tools wie invoiz
  • Die Steuernummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer
  • Eine möglichst nachvollziehbare Beschreibung von Menge und Art der Dienstleistung. Wichtig sind auch Angaben zur Berechnung der Honorare, beispielsweise Pauschale, Tagessatz oder Stundenhonorar.
  • Lieferzeitpunkt oder Lieferzeitraum, also beispielsweise »17. Mai. 2018« oder »Mai-Juli 2018«.
  • Das Entgelt für die Dienstleistung (Nettobetrag), die Mehrwertsteuersumme und der Bruttobetrag (Rechnungssumme).
  • Den Mehrwertsteuersatz, in der Regel für Dienstleistungen 19 Prozent. Bei Auftraggebern aus der EU oder dem Nicht-EU-Ausland gibt es Sonderregeln, hier kann ein Steuerberater Auskunft geben.

Thema Umsatzsteuer

Freelancer, die nicht von der Umsatzsteuer befreit sind, müssen sie vierteljährlich oder ab 7.500 Euro Steuerschuld monatlich melden und abführen – gezahlte Umsatzteuern, die so genannte Vorsteuer, dürfen sie dabei aber abziehen. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist mittlerweile auch online verfügbar. Wem auch das zu umständlich ist, kann auf einen Steuerberater zurückgreifen.

Software-Screenshot einer UmsatzstatistikQuelle: invoiz

Kleinunternehmer mit geringen Umsätzen haben die Möglichkeit, eine Umsatzsteuerbefreiung zu beantragen. Nach Genehmigung können sie nun Rechnungen mit reinen Bruttobeträgen schreiben. Dabei gilt es zu beachten, dass auf allen Rechnungen klar vermerkt sein muss, dass gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer erhoben wird. So wird sichergestellt, dass der Empfänger sie nicht irrtümlich herausrechnet. Um Umsatzsteuerbefreiung nutzen zu können, dürfen die Umsätze von Freelancern im Vorjahr 17.500 Euro nicht überschritten haben und zudem 50.000 Euro im derzeitigen Jahr voraussichtlich nicht überschreiten. Wer gerade erst den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt hat, darf den bisherigen Jahresumsatz für das erste Jahr hochrechnen. Die Grenze beträgt hier ebenfalls 17.500 Euro.

Thema Arbeitsplatz

Sollten sich Freelancer dazu entscheiden, Gewerberäume zu mieten, können sämtliche anfallenden Kosten inklusive Strom, Wasser, Internet und Telefon als Betriebskosten geltend gemacht werden. Wer auf die eigenen vier Wände als Working Space zurückgreifen will, sollte beachten, dass alle Kosten nur anteilig berechnet werden. Ein Beispiel: Wer in einer 100m2-Wohnung ein 25m2 großes Arbeitszimmer nutzt, kann nur 25 Prozent der Miete sowie der Nebenkosten als Betriebsausgaben geltend machen. Dabei gilt: Das Zimmer sollte ausschließlich für die Arbeit genutzt werden, abschließbar und klar getrennt von anderen Räumen der Wohnung sein.

Für Internet und Telefon verhält sich die Regelung ähnlich – nur die beruflichen Kosten können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Da die Berechnung in Zeiten von Flatrates nicht ganz einfach ist, akzeptiert das Finanzamt einen Abzug von 20 bis 30 Prozent Privatnutzung bei allen Kosten, die für Telekommunikation anfallen.

Geringfügige Wirtschaftsgüter – das sind beispielsweise Bürogeräte, Laptops oder Smartphones, die maximal 800 Euro netto Wert sind – lassen sich im Jahr des Erwerbs einmalig und vollständig als Betriebsausgabe geltend machen.

Um einige der genannten Punkte zu vereinfachen, lohnt sich der Einsatz von cloud-basierten Finanz- und Rechnungsprogrammen. Aufträge können in invoiz mithilfe der Zeiterfassungsfunktion nach Stunden- oder Tagessätzen abgerechnet und relevante Daten per Knopfdruck für den Steuerberater exportiert werden. Der integrierte Steuerschätzer ermittelt darüber hinaus in Echtzeit die anfallende Steuerlast.

Über den Autor

Moritz Buhl steht vor WandQuelle: invoiz

Moritz Buhl ist Head of Business Unit invoiz bei der Buhl-Gruppe. Er machte seinen Bachelor of Science in General Management an der EBS Business School sowie seinen Master of Science in International Management an der Università Commerciale Luigi Bocconi in Mailand. Anschließend sammelte er Erfahrungen als Sales Performance Manager bei der Vodafone Group. Schließlich stieg Moritz Buhl im Jahr 2014 als CEO bei dem Softwareunternehmen cobra computer´s brainware AG ein.

Seit Mai 2017 ist Moritz Buhl Head of Business Unit invoiz bei der Buhl-Gruppe. invoiz ist das führende Finanz- und Rechnungsprogramm, mit dem Selbstständige und Kleinunternehmen ihre Angebote, Rechnungen und Mahnungen direkt in der Cloud erstellen können – einfach, intuitiv und in wenigen Sekunden.

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