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VI ZR 123/16
BGH: Durch Änderung fremder Inhalte macht Portalbetreiber sich diese zu Eigen – und haftet
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Entscheidung gefällt, die die Haftung von Portalbetreibern im Internet verschärft. Denn ändert der Betreiber eigenständig fremde Inhalte, dann übernimmt er damit auch die rechtliche Verantwortung für diese Inhalte. Konkret ging es um ein Bewertungsportal. Wenn dieses, so der BGH, eine Bewertung nach Hinweis auf eine Rechtsverletzung nur inhaltlich „korrigiert“ und …