Sanktionen für Meta: Millionenstrafe wegen DSGVO Verstößen  


Meta-Millionenstrafe Gericht Hammer Justiz

Der Social Media Riese Meta macht wieder von sich reden. Die irische Datenschutzbehörde hat dem Konzern eine Strafe von 390 Millionen Euro auferlegt. Grund dafür waren mehrfache Verstöße gegen die DSGVO, die aus Beschwerden von Nutzer:innen hervorgingen. 

Die Datenschutzbehörde Data Protection Commision (DPC) hat Meta erneut ins Visier genommen. Nach Untersuchungen in Bezug auf die rechtmäßige Verarbeitung von personenbezogenen Daten wird der Konzern jetzt zur Kasse gebeten. Sowohl die Plattform Facebook als auch Instagram sind von dieser Geldstrafe betroffen. Wegen den DSGVO-Verstößen wird Facebook mit einer Strafe in Höhe von 210 Millionen Euro und Instagram mit insgesamt 180 Millionen Euro belangt. Der Konzern ist sich jedoch keiner Schuld bewusst und möchte gegen das Urteil Einspruch erheben.

Fehlende Transparenz: Warum Meta jetzt zahlen muss

Meta hatte im Vorfeld seine Nutzungsbedingungen geändert – zum Leidwesen seiner Nutzer:innen. Denn diese mussten der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zustimmen. Ansonsten würden sie die Zugriffsrechte auf die Social Media Dienste des Konzerns verlieren.  Als Rechtsgrundlage zur Schaltung verhaltensbezogener Werbung nutzte Meta bisweilen eine sogenannte „Contractual Necessity“. Damit wollte der Konzern in seiner rechtlichen Grundlage die in Europa geltende DSGVO abdecken.

Doch genau gegen diese Verordnung soll Meta laut DPC jetzt mehrfach verstoßen haben. Im Gegensatz zum TTDSG, welches sich auf die Erhebung sämtlicher Nutzerdaten von Telekommunikationsdiensten bezieht, umfasst die DSGVO lediglich den Aspekt der personenbezogenen Daten. Laut DSGVO muss mindestens eine der in der Verordnung festgelegten Bedingungen erfüllt werden. Nur dann ist eine rechtmäßige Datenverarbeitung gegeben. Die DPC wirft Meta allerdings vor, seinen Nutzer:innen gegenüber intransparent gehandelt zu haben. So wurde die rechtliche Grundlage (Legal Basis) den Nutzer:innen nicht ausreichend dargelegt. Ein klarer Verstoß gegen Artikel 12 und 13 (1)(c) der DSGVO. Ebenso in der Kritik steht der Messenger Dienst WhatsApp aufgrund von Verletzungen der DSGVO. In dieser Angelegenheit wurde jedoch noch kein Urteil von der DPC gefällt.

Anpassung der rechtlichen Grundlage – Meta sieht keinerlei Handlungsbedarf

Für Meta handelt es sich bei dem Urteil um eine klare Fehlentscheidung. Eine Änderung der Verarbeitung personenbezogener Daten sei laut Meta praktisch nicht umsetzbar. Zudem betonte der Konzern, dass personalisierte Werbung auch ohne Einwilligung eines jeden auf Facebook geschaltet werden kann, entgegen der Behauptungen der Medien. Ob Meta im Falle einer Berufung tatsächlich einer Strafe entgeht, bleibt jedoch abzuwarten.

Erfahrt außerdem wie die Cookie-Einwilligungen nach TTDSG und DSGVO richtig umgesetzt werden können.

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