WhatsApp untersagt den Newsletter-Versand


iPhone mit hervorgehobener WhatsApp-App

WhatsApp verbietet ab Dezember den Newsletter-Versand über den Messenger. Die Facebook-Tochter weist ausdrücklich darauf hin, dass WhatsApp für das private Umfeld und nicht für den Massenversand oder den automatisierten Nachrichtenaustausch bestimmt sei.

Aus und vorbei. Ab dem 7. Dezember ist der Versand von WhatsApp-Newslettern offiziell verboten. Viele Unternehmen und Publisher nutzen den WhatsApp-Newsletter aktuell, um den eigenen Content zu verbreiten und mit Kunden und Abonnenten zu interagieren. Aber der Messenger-Dienst hatte in der Vergangenheit mit Kritik und Fake-News zu kämpfen. Hauptsächlich dürfte es dem Facebook-Tochterkonzern mehr um Spam-Letter als um Newsletter seriöser Publisher gehen. Und trotzdem sind auch diese Unternehmen explizit betroffen. Letztere sollen für den Newsletter-Versand die dafür kreierte App WhatsApp Business beziehungsweise das zugehörige Interface nutzen. WhatsApp bezieht in einer offiziellen FAQ entsprechend Stellung. Darin heißt es unter anderem: »WhatsApp ist eine private Messaging-Plattform, die ursprünglich entwickelt wurde, um Menschen zu helfen, ihre Freunde und Liebsten zu benachrichtigen. Im Laufe der Zeit haben wir bemerkt, wie Menschen Messaging mit Unternehmen immer mehr zu schätzen wissen. Deshalb haben wir zwei Tools entwickelt – WhatsApp Business App und die WhatsApp Business API –, die Unternehmen bei der Verwaltung von Kundeninteraktionen unterstützen. Unsere Produkte sind nicht für Massen- oder automatisierte Nachrichten bestimmt, die beide schon immer einen Verstoß gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellten.«

Der Massenversand schipperte bislang in einer rechtlichen Grauzone und wurde mehr oder weniger geduldet. Doch damit ist nun (also ab Dezember) Schluss. WhatsApp scheint Ernst zu machen und droht bei Missachtung der verschärften Spielregeln rechtliche Schritte an. »Darüber hinaus wird WhatsApp ab dem 7. Dezember 2019 rechtliche Schritte gegen diejenigen einleiten, von denen wir feststellen, dass sie an einem Missbrauch beteiligt sind oder andere dabei unterstützen, der gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, wie zum Beispiel automatisierte oder Massennachrichten oder nicht persönliche Nutzung, selbst wenn diese Bestimmung auf Informationen basiert, die uns ausschließlich von unserer Plattform aus zugänglich sind. Zu den Off-Plattform-Informationen gehören beispielsweise öffentliche Forderungen von Unternehmen, WhatsApp in einer Weise zu nutzen, die gegen unsere Nutzungsbedingungen verstößt. Dies dient als Hinweis darauf, dass wir rechtliche Schritte gegen Unternehmen einleiten werden, für die wir nur dann Beweise für einen Missbrauch außerhalb der Plattform haben, wenn dieser über den 7. Dezember 2019 hinaus andauert oder wenn diese Unternehmen mit Beweisen für einen Missbrauch auf der Plattform vor diesem Datum verbunden sind.«

Bildquellen

Previous Kundenzentrierte Innovationsentwicklung für das Corporate Publishing - Wie Customer Centricity Publishern hilft, ihre Kunden besser zu verstehen
Next Erfolg auf Raten

No Comment

Leave a reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

drei × 5 =