Bitkom veröffentlicht Leitfaden „Praxishilfe Ausgewogene Vertragskonzepte“
Bei Verhandlungen zu IT-Projekten haben Anbieter und Kunden häufig unterschiedliche Interessen, wenn es um die Vertragsgestaltung geht. Müssen die Projektmitarbeiter namentlich benannt werden oder darf der Anbieter sein Personal beliebig austauschen? Können Subunternehmen eingesetzt werden? Und wie ist mit Change Requests umzugehen, also etwa mit Änderungswünschen am Projektumfang oder an bereits definierten Leistungen?
Die Erfahrung zeigt, dass über diese und andere Punkte häufig lange gerungen wird –am Ende aber oft sehr ähnliche Kompromisse im Vertragstext wiederfinden. Aus diesem Grund hat der Digitalverband Bitkom einen Leitfaden „Praxishilfe Ausgewogene Vertragskonzepte“ veröffentlicht, der eine Vielzahl von Empfehlungen für die Formulierung von IT-Projektverträgen enthält. „Die Vertragsparteien sollen auf einen neutralen Rahmen zurückgreifen können, um Zeit und Ressourcen in Vertragsverhandlungen einzusparen. Die Bitkom-Vorschläge berücksichtigen daher die Interessen beider Vertragsparteien“, sagt Bitkom-Experte Thomas Kriesel.
In den einzelnen Kapiteln des Leitfadens wird jeweils ein Vertragsgegenstand wie Personaleinsatz oder Haftung behandelt. Dabei werden zunächst die unterschiedlichen Interessen von Anbieter und Kunde vorgestellt. Daran anschließend wird auf dieser Grundlage ein Formulierungsvorschlag für einzelne Vertragsklauseln entwickelt. In zusätzlichen Anmerkungen werden abschließend mögliche Probleme sowie Alternativen oder Ergänzungen diskutiert. „Die vorgeschlagenen Klauseln können modular in einen Vertrag eingepasst werden und bieten eine neutrale Richtschnur für die Verhandlung von IT-Projektverträgen“, so Kriesel.
Der Leitfaden steht zum Download bereit unter https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Bitkom-Empfehlungen-zu-ausgewogenen-Vertragskonzepten.html
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