Der Bundestag hat im Kampf gegen missbräuchliche Abmahnungen ein neues Gesetz verabschiedet. Vor allem Website-Betreiber und Onlinehändler sollen so besser geschützt werden.
Ein neues Gesetz soll Onlinehändler und Website-Betreiber vor dem Missbrauch von Abmahnungen als Business-Modell schützen. Der Bundestag will mit der Verabschiedung ein Zeichen setzten und hierauf spezialisierten Anwälten die Klage-Grundlage entziehen. Bis auf die Fraktionen der AfD und Grünen stimmten die Abgeordneten dem Gesetzesentwurf zu. Der Missbrauch von Abmahnungen schade insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) und verhindere einen fairen Wettbewerb. Das Gesetz muss allerdings noch den Bundesrat passieren.
Laut Entwurf dürfen Anwälte für Verstöße gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten keine Gebühren mehr erheben. Das neue Gesetz soll die gewerbsmäßige Fehlersuche auf kleinen Websites und in Internetauftritten als Geschäftsmodell unterbinden.
Die neue Schutz-Verordnung umfasst neben den Informations- und Kennzeichnungspflichten ebenso Datenschutzverstöße bei Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. Auch die in diesem Zusammenhang freie Wahl des Gerichtsortes wird gestrichen. Bislang konnten Anwälte je nach zu erwartender Urteilspraxis die Gerichtsstandorte gezielt bestimmen.
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- legal-1143114_640: Bild von Fathromi Ramdlon auf Pixabay
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