Die Google Tracking Alternative FLoC (Federated Learning of Cohorts) wird in der EU nicht wie zuerst geplant im zweiten Quartal 2021 mit Advertisern getestet werden. Zuvor muss Google rechtliche Fragen im EU-Rechtsraum klären.
Google wird seine Google Tracking Alternative FLoC vorerst noch nicht in der EU einführen. Der Grund sind offene rechtliche Fragen, die mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einhergehen. Zu den zu klärenden Punkten gehören unter anderem Fragen zur Datenverantwortlichkeit und Datenverarbeitung sowie dem Datenschutz nach DSGVO. Geplant waren ursprünglich Tests mit Werbetreibenden ab dem 2. Quartal dieses Jahres. Nun wird Google die Tests bis zur Klärung der rechtlichen Parameter nur in Regionen außerhalb des EU-Rechtsraums einführen. Die vorerst zurückgestellte Einführung in der EU gab Google im Rahmen des World Wide Web Consortium (W3C) bekannt.
Was ist Federated Learning of Cohorts?
Die Tracking Alternative FLoC soll dazu große Gruppen in Cluster zusammenfassen. Aus den Eigenschaften des Clusters sollen daraufhin Gemeinsamkeiten der Gruppe herausgearbeitet werden. Der FLoC-Ansatz nutzt dazu die geräteinterne Verarbeitung von Daten, um den Browser-Verlauf zu schützen und Einzelpersonen gänzlich zu anonymisieren. FLoC ist die Kerntechnologie der Google Privacy Sandbox, die ein Maßnahmenbündel zur Abschaffung der Third-Party-Cookies geschnürt hat. Seit 2019 widmet sich das Tech-Unternehmen neuer, Datenschutz-konformer Methoden, um das bisherige Tracking über Third-Party-Cookies abzuschaffen. Google hatte bereits angekündigt, keine Werbung mehr schalten zu wollen, die Nutzer über mehrere Websites tracken können. Contentmanager.de berichtete bereits hier darüber. Dabei ist gerade diese Art von Tracking für Werbetreibende wichtig, um Werbung zu personalisieren. Google will mit FLoC Werbetreibenden eine Alternative bieten, die personalisierte Werbung auch ohne Tracking möglich macht.
EU-Datenschutz: Problematik der Datenverarbeitung und Verantwortlichkeiten
Vor dem EU-Datenschutz ist die neue Tracking Alternative aber noch nicht zur Gänze in trockenen Tüchern. Damit FLoC im Hinblick der DSGVO rechtskonform ist, muss Google ein Unternehmen bestimmen, das als Datenverantwortlicher fungiert und ein Unternehmen, das die Datenverarbeitung und Erstellung der Kohorten übernimmt konkret benennen. Zudem ist noch offen, was überhaupt als Datenverarbeitung gilt.
Für weitere Fragen sorgt der FLoC-Ansatz an sich: Nach EU-DSGVO kann bereits die durch den Web-Browser vorgenommene Einordnung in Kohorten und die Verknüpfung mit einer FLoC-ID als personenbezogene Daten und deren Verarbeitung gelten. Eine solche Erhebung und Verarbeitung ist nach EU-Datenschutzrecht nur dann zulässig, wenn die Betroffenen ihre Einwilligung geben. Darüber hinaus kann der FLoC-Ansatz einen Verstoß gegen die E-Privacy-Richtlinien mit sich bringen. Das ist der Fall, wenn Internetnutzer keinen eindeutigen Hinweis auf die Datenverarbeitung erhalten und keine Wahlmöglichkeit dieser gegenüber haben. Die Hinweis- und Wahlmöglichkeit kennen Nutzer auf Websites derzeit in Form der Cookie-Zustimmung.
Testphase soll schnellstmöglich beginnen
Wie Chetna Bindra, Group Product Manager User Trust and Privacy, auf Googles Blog mitteilt, bietet FLoC für Werbetreibende eine starke Alternative zu Cookie-basierter Werbung bei gleichzeitigem Ausbau der Privatsphäre im Word Wide Web. Die Ergebnisse der Effektivität des Clusterings auf die Conversions hänge vom Algorithmus des FLoC und der Zielgruppe ab, heißt es seitens Google. In der EU hängt die Testphase nun von der Klärung der offenen Rechtsparameter ab. Google gab auf dem W3C an, dass die Tests allerdings so schnell wie möglich aufgenommen werden sollen.
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