EU-Urheberrechtsreform vorerst abgelehnt


Das Europarlament hat die EU-Urheberrechtsreform vorerst abgelehnt. Vergangenen Donnerstag stimmte eine Mehrheit der Abgeordneten gegen den Entwurf. Im September könnte es zu einer erneuten Abstimmung kommen.

Besonders der Artikel 13 sorgte für viel Diskussion. Dieser sah vor, dass alle Webseiten, die es ermöglichen Inhalte einzustellen, einen Upload-Filter einsetzen sollen. Mit diesem sollte überprüft werden, ob hochgeladene Inhalte gegen bestehendes Urheberrecht verstoßen. Auch Artikel 11 wurde kritisch gesehen. Dieser sah ein neues Leistungsschutzrecht vor. Mit diesem sollen vor allem journalistische Inhalte besser geschützt, aber auch monetarisiert werden. Mit diesem Leistungsschutzsrecht sollte auch verhindert werden, dass Texte kopiert oder zitiert werden, ohne dass der Originalurheber dafür entlohnt wird.

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