Durch Neuerungen im Urheberrecht sollen die Rechte von Internet-Nutzern in der EU bald gestärkt werden. Sollte die Mehrheit dem Reformentwurf zustimmen, müssen Suchmaschinen bald für Artikelausschnitte zahlen und Plattformen wie YouTube künftig Uploadfilter einführen.
Nachdem diese Debatte monatelang diskutiert wurde, hat sich das europäische Parlament zusammen mit der Kommission und dem Rat der Mitgliedsstaaten diese Woche auf einen Kompromiss geeinigt: Das Urheberrecht innerhalb der EU soll reformiert und ein sogenanntes Leistungsrecht eingeführt werden. Das betrifft sowohl alle Internet-Nutzer als auch alle Plattformen, auf denen Fotos, Texte, Bilder oder Musikstücke geteilt werden, sowie Nachrichten-Suchmaschinen.
Tritt das Gesetz endgültig ein, sind Plattformen wie YouTube, Twitter oder Facebook dazu gezwungen, Urheberrechtsverletzungen strikt zu verhindern. Ansonsten sind sie selbst diejenigen, die dafür aufkommen und nicht mehr die Nutzer. Durch diese Änderungen müssten Plattformen dann sogenannte Uploadfilter einführen. Mit denen würde schon beim Hochladen auf mögliche Verstöße geprüft werden. Hinzu käme, dass Nachrichten-Suchmaschinen wie Google bald Presseverlage bezahlen müssten, um deren Artikel in ihren Suchergebnissen zeigen zu können.
Bis Mitte April soll eine Entscheidung feststehen. Sollten sich die EU-Staaten und das europäische Parlament auf das Gesetz einigen, haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzuwandeln. Betroffen wären aber nur Unternehmen, die mindestens drei Jahre alt sind, einen Mindestjahresumsatz von zehn Millionen Euro und mindestens fünf Millionen Nutzer pro Monat haben. Insgesamt gab es gegen die Einigung viel Protest: Unter anderem befürchten die Kritiker negative Folgen für die Digitalwirtschaft.
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