Das IT-Zertifikat des renommierten Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) bescheinigt TeamDrive, ein deutscher Anbieter von Sync & Share Services, auch nach dem EuGH-Urteil zu Safe Harbor die Einhaltung der hohen deutschen und europäischen Datenschutzbestimmungen und Sicherheitsstandards.
Das Gutachten zum Datenschutzgütesiegel bestätigt, dass TeamDrive zur Speicherung von Daten und zum Teilen von Informationen, die einem Berufsgeheimnis i.S.d. §203 StGB unterliegen, geeignet ist. Viele Anwälte nutzen bereits die über den Deutschen Anwalt Verein (DAV) angebotene TeamDrive-Lösung.
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„Sync & Share Services, die von einem renommierten staatlichen Datenschutzzentrum als sicher eingestuft werden und dem hohen Anspruch an Vertraulichkeit von Anwälten nach deutschem Recht genügen, sind wohl für alle Anwendungsfelder geeignet“, erklärt Volker Oboda, Mitgründer und CEO der Firma TeamDrive Systems aus Hamburg. Das begehrte Datenschutz-Gütesiegel wurde TeamDrive im Rahmen der dritten Rezertifizierung verliehen.
Ende zu Ende Verschlüsselung ist unumgänglich
Den Kern der hohen Sicherheit von TeamDrive stellt eine konsequente Ende-zu-Ende Verschlüsselung dar. TeamDrive selbst besitzt keinen (!) Schlüssel zum Entschlüsseln, hat also keinen Zugang zu den Daten und kann dementsprechend auch weder Daten noch Schlüssel weitergeben – an niemanden. Auf den Servern im Internet können die Daten ebenfalls nicht mitgelesen werden. Die Administratoren in den Datacentern haben keinen Zugriff auf die Schlüssel und können die gespeicherten Daten somit nicht lesen.
TeamDrive Geschäftsführer Volker Oboda erklärt: „Trotz aller Versprechungen nützt eine Verschlüsselung nichts, wenn Anbieter wie Dropbox oder Box über den Schlüssel verfügen und alle Daten entschlüsseln können. Die Speicherung der Daten in Deutschland alleine, wie von Dropbox angekündigt, bietet keine Sicherheit, solange der Betreiber selbst in der Lage ist, die Daten zu entschlüsseln.“
Die von TeamDrive verwendeten Verschlüsselungsverfahren und -technologien schützen sicher vor einem unbefugten Zugriff durch Dritte. „Damit lässt sich TeamDrive auch in sehr sensiblen Bereichen wie etwa dem Gesundheitswesen in Verbindung mit Patientendaten oder bei Rechtsanwälten einsetzen“, erklärt der ULD-Gutachter Rechtsanwalt Hansen-Oest.
Das Kieler ULD wird unter anderem als Gutachter vom Deutschen Bundestag und von Landesparlamenten in Fragen des Datenschutzes sowie der Informationsfreiheit in Anspruch genommen. Zudem empfiehlt das ULD auch den Einsatz von zertifizierten Produkten in öffentlichen Landesverwaltungen.
„Das Zertifizierungsverfahren hat über die Jahre zu einer ständigen Verbesserung der Sicherheit in TeamDrive geführt“, erklärt TeamDrive-CEO Volker Oboda. Das ULD prüft dabei die Schlüssigkeit von Gutachten, die methodisch einwandfreie Vorgehensweise von Sachverständigen oder sachverständigen Prüfstellen und die Konformität zum ULD-Anforderungskatalog. Bei TeamDrive hat das ULD das von Rechtsanwalt Stephan Hansen-Oest und Dipl.-Informatiker Andreas Bethke erstellte Gutachten untersucht und die sehr guten Ergebnisse für TeamDrive klar bestätigt.
Bildquellen
- teamdrive-logo: teamdrive.com
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