Ärger mit Bildern vermeiden


Wie Sie juristischen Ärger umgehen und Bilder richtig wählen

Im vergangenem Artikel „Bilder die schaden und nützen“ ging es darum, wie Sie Bilder so einsetzen, dass Sie Ihre Website nicht nur bunter, sondern auch besser machen. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie Ärger mit den Bildern vermeiden, die Sie nutzen.

Vorbehalt

Wie bei allen Rechtsthemen hier mein Standardhinweis: Ich bin kein Jurist und gebe nur meine Erkenntnisse weiter. Absolute Sicherheit kann Ihnen niemand geben (Internetrecht), nicht einmal ein Anwalt. Aber der kann Ihnen helfen, möglichst viel richtig zu machen.

Spezialfälle gibt es bei Rechtsthemen zuhauf, da ist das Urheberrecht sicher keine Ausnahme. Und logisch erscheint dem Laien das auch oft nicht. Dass man Sehenswürdigkeiten, die man selbst fotografiert hat, auch auf seiner Website einsetzen darf, erscheint logisch.

Und das dürfen Sie auch mit einem Foto des Eiffelturms machen. Allerdings nur, wenn Sie das Foto tagsüber geschossen haben. Nachts aber ist dessen Beleuchtung zu sehen, und die hat sich die Eiffelturm-Beleuchtungsfirma urheberrechtlich schützen lassen. Das muss man nicht verstehen, aber beachten, will man keine teure Abmahnung riskieren.

Eifelturm - tagsüber

Finden Sie den Fehler. Tagsüber ist dieses Bild kein Problem, eine Nachtaufnahme dagegen würde kosten, weil der beleuchtete Eiffelturm zu sehen wäre.

Ausnahmen gelten nur für private Sites. Sobald Sie aber etwa Google-Anzeigen auf Ihrem privaten Reiseblog haben, Affiliate-Links zu Amazon oder auf Ihr Geschäft hinweisen, gilt die Site schon als geschäftsmäßig – und für Sie gelten die kommerziellen Richtlinien.

Immer wieder Ärger

Wegen solcher Details gibt es immer wieder Ärger mit Fotos auf Websites.

Grundsätzlich gilt: Hundertprozentig gefeit sind Sie vor Ärger nie.

Selbst wenn Sie ein Bild bei einer Agentur kaufen: Ist bei dieser auf welchem Weg auch immer ein Foto in die Datenbank geraten, an dem sie die Rechte nicht hat, dann kann der Rechteinhaber sich direkt an Sie wenden. Allein die Tatsache, dass Sie sein Bild verwenden, gibt ihm das Recht, sich dafür bei Ihnen sein Geld zu holen. Das ist ähnlich wie bei Hehlerware: Auch wenn Sie diese im guten Glauben gekauft haben, kann der rechtmäßige Eigentümer Sie von Ihnen zurückverlangen. Sie müssen sich dann das Geld von dem zurückholen, der ihnen die Ware bzw. das Foto unrechtmäßigerweise verkauft hat.

Selbst machen ist am sichersten

Die naheliegende Lösung ist daher: Alle Fotos selbst machen.

Fotos vom Fotografen

Selbst machen heißt nicht unbedingt, dass Sie selbst zur Kamera greifen müssen. Wenn Sie selbst das nicht außergewöhnlich gut können, dann sollten Sie besser einen Fotografen beauftragen.

Dieser muss Ihnen das Recht abtreten, seine Fotos auch kommerziell zu nutzen – was üblicherweise extra kostet.

Achten Sie auch darauf, ob der Fotograf Ihnen das ausschließliche Nutzungsrecht einräumt – sonst finden Sie das Foto der Blumenwiese für Ihre Startseite möglicherweise wenig später auf der nächsten Plakatwand oder sogar bei der Konkurrenz.

do-it-yourself

Aber auch wenn Sie jedes Foto selbst machen, müssen Sie Einiges beachten. Zum Beispiel:

  • Persönlichkeitsrechte
  • Markenrechte
  • Spezialfälle

Im Folgenden also zu den rechtlichen Besonderheiten, die Sie bei verschiedenen Motiven beachten sollten.

Landschaft und Natur

Unverfänglich sind Naturaufnahmen. Die kann sich niemand schützen lassen und so gibt es hier selten Probleme. Nur leider passen solche Fotos thematisch selten auf die Website – es sei denn, Sie vermieten Hotelzimmer, bieten Wanderreisen an, Blumen oder Gartenpflege.

Naturaufnahme

Solche Naturaufnahmen sind rechtlich vollkommen unbedenklich. Die schlechte Nachricht für Naturliebhaber: Zur Website-Illustration sind sie praktisch nie zu gebrauchen.

Städte

In Europa gibt es die sogenannte Panoramafreiheit. Das heißt, Sie dürfen alles fotografieren, was von öffentlichen Plätzen aus sichtbar ist. Einschließlich Denkmälern und Häusern.

Und solange Sie nicht einen falschen Eindruck mit dem Einsatz dieser Fotos erwecken, dürfen Sie diese Fotos auch auf Ihrer Site verwenden. Es darf zum Beispiel nicht der Eindruck entstehen, der tolle Neubau ums Eck sei Ihr eigenes Büro. Oder Sie hätten den Architekten beraten.

Menschen

Fotografieren Sie Menschen, hilft der gesunde Menschenverstand schon sehr weit: Verwenden Sie kein Foto in der Art, wie Sie es selbst nicht von sich auf einer fremden Site finden wollten.

Etwas formeller gesprochen: Beachten Sie das Persönlichkeitsrecht. Wenn Sie also jemanden abbilden wollen, muss er zustimmen. Diese Zustimmung lassen Sie sich am besten schriftlich geben („Model Release“). Sinnvoll ist es, auch gleich in diesem Schriftstück darauf hinzuweisen, wo Sie das Foto verwenden wollen.

Auch wenn Sie mit einem Model arbeiten oder ein Foto von einer Agentur kaufen, können Sie mit dem Bild nicht beliebig umgehen. Es einfach als Dekoelement zu verwenden ist OK (aber inhaltlich nicht zu empfehlen).

Sie brauchen aber eine explizite Zustimmung dafür, wenn Sie sagen, dass die abgebildete Person Ihr Produkt super findet. Kaufen Sie zum Beispiel ein Foto eines Models, könnten Sie es als Header für Ihre Site verwenden, auf der Sie selbst gestaltete Sofakissen verkaufen.

Setzen Sie daneben jedoch den Text „Ich bin von diesen Sofakissen total begeistert!“, gibt es Ärger. Denn es sieht so aus, als würde die Dame für Sie werben. Dafür wollte sie einen Werbevertrag.

Außerdem wäre das auch Verbrauchertäuschung — das Modell kennt Ihre Kissen ja gar nicht.

Eine Ausnahme zur Regel, dass Sie keine Fotos mit fremden Menschen veröffentlichen dürfen, gibt es. Wenn Sie Sehenswürdigkeiten oder öffentliche Veranstaltungen fotografieren, lässt es sich nicht vermeiden, dass Personen auf dem Bild sind. Und solange das Foto nicht so ist, dass eine Person klar im Vordergrund steht, dürfen Sie es dann auch nutzen.

Ein Mythos ist übrigens, dass man Bilder mit mehr als sieben Menschen bedenkenlos nutzen kann. Auf die genaue Anzahl kommt es nicht an, nur auf die Wirkung. Acht Menschen in der ersten Reihe im Stadion können OK sein, ein Foto eines fahneschwenkenden Fans, auf dem im Hintergrund hundert weitere klein zu sehen sind, dagegen nicht.

Vogelperspektive

Solche Aufnahmen sind rechtlich unbedenklich, weil niemand darauf zu erkennen ist. Gerade deshalb wirken solche Bilder aber langweilig.

Fotografieren Sie zum Beispiel bei einem Seminar, das Sie veranstalten, dann fahren Sie auch hier am besten, wenn Sie sich von den Teilnehmern die Erlaubnis geben lassen, die Bilder zu verwenden.

Die eigenen Mitarbeiter zu zeigen ist immer eine gute Idee. Arbeitet ein Mitarbeiter aber nicht mehr bei Ihnen, dann kann er verlangen, dass sie sein Foto von der Website nehmen. Daran sollten Sie denken, wenn Sie Mitarbeiterfotos über die Team-Vorstellungs-Seite hinaus verwenden.

Dinge

Gegenstände sind viel einfacher. Die haben kein Persönlichkeitsrecht, das besonders schützenswert ist.

Aber leider gibt es auch hier etwas zu beachten: Bei Marken müssen Sie wieder aufpassen. Fotografieren Sie einen Besprechungstisch, dürfen auf diesem schon Markenprodukte erkennbar sein. Die Flasche Adelholzner-Wasser das MacBook Air, den Blackberry, den Montblanc-Kuli, all das müssen Sie nicht wegräumen. Aber machen Se ein Foto des Geschäftsführers mit seinem Laptop auf dem Schoß, dann wählen Sie den Ausschnitt besser so, dass das Apple-Logo nicht prominent im Bild ist.

Auch hier gilt wieder: Erst nachdenken, dann auslösen: Ist ein Produkt so ins Bild gerückt, dass es ein wesentlicher Teil der Bildaussage wird, dürfen Sie es nicht ohne Genehmigung verwenden.

Bilder von Unternehmen

Ihr eigenes Unternehmen dürfen Sie fotografieren, wie Sie möchten. Das trifft sich gut, denn genau diese Fotos sind es auch, die Sie auf ihre Website setzen sollten. Neben Produkten von Ihnen sollten Sie Ihre Firma zeigen und die Menschen, die bei Ihnen arbeiten (mit der Einschränkung der Ex-Mitarbeiter, s. oben).

Sitzt im gleichen Haus noch eine andere Firma, darf man das auf dem Foto ruhig sehen — solange nicht der Eindruck entsteht, die gehöre auch zu Ihnen.

Fotos von Bildagenturen

Fotos von Agenturen kaufen Sie zu dem Zweck dort ein, sie weiterzuverwenden. Sicherheitshalber dokumentieren Sie zu jedem einzelnen Bild, wann Sie dies zu welchem genauen Zeitpunkt wo gekauft haben.

Ich speichere sogar noch die Seite mit der Kaufbestätigung als PDF ab, um den Kauf später nachweisen zu können.

Haben Sie einen Dienstleister beauftragt, lassen Sie sich von ihm am besten eine solche Liste geben, in der er seine Bildquellen auflistet. Das erspart ihnen spätere Streiterei, wenn es wegen eines Bildes Ärger gibt, von dem sich keiner mehr erinnert, wo es herkommt — von Ihnen, vom Auftraggeber oder vom Kunden.

Falle Nutzungsdauer

Bei hochpreisigen Bildagenturen müssen Sie aufpassen: Dort gibt es nicht nur „rechtefreie“ (= „lizenzfreie“) Bilder. Rechtefrei bedeutet ja nicht, dass an diesen keine Rechte vorliegen. Es bedeutet vielmehr, dass Sie die Rechte zur Verwendung solcher Bilder einmal kaufen und dann so oft und lange einsetzen dürfen, wie Sie möchten. Dagegen ist ein lizenzpflichtiges („rights managed“) Bild eines, das Sie für jede einzelne Verwendung lizenzieren lassen müssen.

Wenn Sie ein solches nicht rechtefreies Bild kaufen, erwerben Sie normalerweise eine zeitlich befristete Lizenz. Läuft diese zum Beispiel nach zwei Jahren ab, dann müssen Sie das entsprechende Bild von der Site nehmen oder eine neue Lizenz kaufen.

Quellenangabe

Lesen Sie sich die Lizenzbedingungen genau durch. Auch Bildagenturen verlangen oft die Nennung der Bildquelle. Die übliche Praxis die Bildquellen gesammelt im Impressum abzuhandeln, ist oft eigentlich nicht zulässig, wird aber meist geduldet.

Fotos von Tauschportalen

Es gibt einige Portale, auf denen man kostenlose Fotos herunterladen kann. Da lassen sich durchaus auch mal geeignete Bilder finden. Trotzdem nutze ich persönlich solche Portale fast nie, denn:

  • Die Bilder sind oft schlecht.
  • Die Verschlagwortung und/oder Suchfunktion sind oft schlecht. So verbringt man sehr viel Zeit damit, etwas Passendes zu finden, was auch noch qualitativ in Ordnung ist.
  • Die guten Bilder finden andere auch und so sind sie auf vielen weiteren Seiten im Web zu sehen.
  • Es besteht die Gefahr, dass jemand Bilder hochgeladen hat, an denen er die Rechte gar nicht hat.

Hinzu kommt, dass fast alle Portale bzw. Urheber verlangen, dass man die Bildquelle deutlich angibt. Man muss also meist unter das Bild einen Link zum Fotografen und/oder zum Bildportal setzen. Das wirkt bei kommerziellen Sites eher unprofessionell — um so mehr wenn sich die Fotografen etwa hasi22 oder ähnlich nennen, wie nicht selten auf solchen Portalen.

Mein persönlicher Tipp: investieren Sie lieber die wenigen Euro und kaufen Sie ein Bild auf Fotolia, Photocase oder iStockphoto, für ein bis zehn Euro pro Foto finden Sie dort tatsächlich zu den meisten Themen schnell etwas Ordentliches. Dort sollten Sie ja sowieso nur wenig kaufen — eigene/einzigartige Fotos sind das, was Ihre Besucher sehen wollen.

Alternative Creative Commons?

Wikimedia

Creative Commons (CC) ist ein alternatives Rechtemodell, das dem Urheber erlaubt, zu definieren, was andere mit seinen Inhalten tun dürfen. Juristisch ist das wohl in Deutschland gar nicht so einfach anzuwenden. Aber davon abgesehen gelten für Creative Commons-Inhalte im Wesentliche die gleichen Bedenken wie bei Inhalten von kostenlosen Bildportalen.

Und bei der gebräuchlichsten CC-Lizenz sind Sie zudem verpflichtet, anderen zu erlauben, das von Ihnen veränderte Bild ebenfalls zu nutzen. Und manche CC-Lizenzen verbieten die kommerzielle Nutzung.

Wikipedia bzw. Wikimedia eignen sich als Bildquelle für Ihre Site also auch nur bedingt.

Software und fremde Sites

In Blogs und Büchern sehen Sie immer wieder Abbildungen von Websites und von Software-Programmen. Das ist daher rechtlich in Ordnung, weil es öffentlich zugängliche Werke sind und die Abbildung wissenschaftlich-erzieherischen Zwecken dient – also, damit Sie etwas lernen. Außerdem lassen sich diese Inhalte nur mit genau diesem Bild illustrieren, jedes andere würde nicht funktionieren.

Wenn Sie solche Abbildungen aber auf einer rein kommerziellen Site verwenden, lassen Sie sich besser im Einzelfall eine schriftliche Erlaubnis dazu geben.

Buchtipp

Wer richtig einsteigen will ins Thema: Dazu gibt es auch ein Buch, das wohl teilweise etwas trocken-juristisch geraten ist, aber wohl dennoch recht gut zu sein scheint: Wagenknecht, Tölle: Recht am Bild.

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