BGH-Urteil untersagt die voreingestellte Cookie-Zustimmung


Cookie

Der Bundesgerichtshof hat für das Setzen von Cookies im Internet Unstimmigkeiten zwischen deutscher und europäischer Gesetzesauslegung beiseitegeräumt.  

Websitebetreiber, die auf ihren Internetseiten Cookies verwenden, müssen sich künftig die aktive Zustimmung der User einholen. So lautet ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). In diesem konkreten Fall stritten der Online-Gewinnspiele-Anbieter Planet49 und der Bundesverband der Verbraucherzentralen um die Voreinstellung zur Cookie-Einwilligung und die daraus resultierende unangemessene Benachteiligung der Nutzer.

Grundlage des Senats-Urteils ist das deutsche Telemediengesetz (TMG) mit seiner Widerspruchsregelung nach den Vorgaben der 2018 in Kraft getretenen Datenschutzverordnung (DSGVO). Bereits im Vorfeld hatten die Richter des BGHs dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Vorentscheidung präsentiert und vorgelegt. Zwar wurde seitens des Gesetzgebers das TMG nach Einführung der DSGVO nicht überarbeitet, allerdings sei klar, dass er (der Gesetzgeber) keinen Widerspruch zum europäischen Recht sehe.

Warum das Cookie-Urteil?

Cookies speichern beim Surfen im Netz die Daten und das Suchverhalten des Nutzers auf seiner Festplatte. Bei einem späteren Besuch der selben Website werden dann diese Daten und Einstellungen wiedererkannt. Cookies werden unter anderem dann verwendet, wenn individuelle Werbung an User ausgespielt werden soll. In den Voreinstellungen stimmten die Nutzer den Cookies in der Regel automatisch zu. Nach dem Urteil müssen sie nun aktiv mit dem Setzen von Cookies zustimmen.Unter den Tisch kehren sollten man jedoch nicht, dass Cookies Webseitenbetreibern sowie Usern gleichermaßen dienen, beispielsweise bei Warenkörben in Onlineshops oder um das Webseitenerlebnis respektive die Customer-Journey zu optimieren.

Mehr Klarheit für Unternehmen

Laut dem IT-Rechtsexperten Martin Keppeler sorge die Entscheidung des BGH für mehr Klarheit und reduziere so erheblich die Rechtssicherheit für Unternehmen. »Denn endlich ist klar, was in Sachen Cookies erlaubt ist und was nicht.« Mit dem Urteil dürfte auch gleichzeitig, wenn nicht umgehend auf den Beschluss reagiert wird, das Abmahn- und Haftungsrisiko bei Verstößen steigen. »Das Urteil gibt Unternehmen und Nutzern endlich Klarheit und Rechtssicherheit im Umgang mit Cookies«, so Alexander Rabe, Geschäftsführer des Verbands der Internetwirtschaft (eco).

Der Bitkom dagegen kritisiert das Urteil. Dem Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder nach würde das Urteil viele Internetnutzer nerven und Webseitenbetreiber schwer belasten. Das Verdikt bestimmt, dass alle Cookies, die als nicht unbedingt erforderlich gelten, nur noch mit aktiver Einwilligung gesetzt werden dürfen. »Welche Cookies damit gemeint sind, bleibt jedoch unklar. Dieser Unsicherheit wird für alle Seiten zu höheren Aufwänden führen«, erklärt Rohleder. Für Internetnutzer würde mit dem BGH-Urteil ein weiterer Komfortverlust entstehen: »Sie müssen häufiger Banner wegklicken oder Häkchen setzen, bevor sie die gewünschten Inhalte sehen.«

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