Ab September sind die Einbindung von Kontaktinformationen bei eBay in Artikelbeschreibungen, Bildern, im Verkäuferprofil und in eBay Shops verboten. Als Grund nennt eBay den Schaden von ca. 2,3 Milliarden Euro, den das Unternehmen über eine nicht öffentliche, interne Studie ermittelt hat.
Der Schaden soll dadurch entstehen, dass Händler wie Kunden die Kontaktmöglichkeiten dazu verwenden würden, um Geschäfte an der Plattform vorbei abzuwickeln.
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Tiefgreifende Einschränkungen bei der User Experience
Jens Fischler, Director B2B bei Rakuten, kommentiert:
„Wir können eBays Entscheidung nicht ganz nachvollziehen. Wir verstehen, dass sich das Unternehmen vor dem Missbrauch des Verkäuferportals schützen möchte, allerdings ist das in unseren Augen nicht der richtige Weg.
Ein Marktplatz lebt von der Interaktion zwischen Händlern und Kunden. Der Händler ist der Fachmann für sein Sortiment und dieses Fachwissen ist sein Wettbewerbsvorteil, den man ihn auch ausspielen lassen muss. Viel mehr noch sollten Marktplätze eine starke Händler-Kunden-Beziehung fördern – denn sie zahlt sich bei den Wiederkaufraten und spätestens bei Retoure-/Stornoquoten aus. Wir belohnen beispielsweise professionellen Service und Kundenkontakt mit unserem PRO Modell und besonders günstigen Konditionen.
Ein Verkaufsportal muss die Händler „empowern“, sprich unterstützend unter die Arme greifen und den Rücken freihalten, damit sich die Händler „nur“ auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.“
Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverband Onlinehandel, kommentiert auf Anfrage:
„Der Kunde kauft beim Händler und nicht beim Verkaufsportal. Der Marktplatz hat also vor allem eine vermittelnde Funktion und sollte die Kommunikation und Interaktion zwischen Verkäufer und Käufer vereinfachen und fördern.
Eine Einschränkung des persönlichen Kontaktes kann weder im Sinne des Händlers, noch des Kunden sein. Das im Einzelfall schwarze Schafe dieses System ausnutzen, liegt leider in der Natur der Sache – aber deshalb grundsätzlich den Dialog zu unterbinden, halten wir nicht für sinnvoll.“
Bildquellen
- public-market: unsplash.com - Stuart Guest-Smith
Welchen Einfluss hat das auf die Gesetzeslage in Deutschland? Meines Wissens nach sind die Händler auch auf Amazon und eBay dazu verpflichtet Kontaktdaten bzw. ein Impressum bereitzustellen. Wenn dieses nun verhindert wird, mache ich mich als eBay-Händler doch zur Zielscheibe für Abmahnungen oder?